LadentürDie Erlaubnis zieht nicht mit um
Das ist der Satz, der auf keiner Umzugsseite in dieser Suche steht, und er ist der wichtigste. Die Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz wird für bestimmte Räume erteilt. Zieht der Betrieb in andere Räume, ist sie dort nicht gültig, und es braucht eine neue. Das gilt auch dann, wenn Inhaber, Konzept und Name gleich bleiben und das neue Lokal zwei Häuser weiter liegt.
Zuständig ist das Ordnungsamt des Bezirks. Die Gebühren sind gestaffelt: für eine unbefristete Erlaubnis liegen sie zwischen 100 und 1.500 Euro, für eine befristete zwischen 50 und 500 Euro. Geprüft werden dabei nicht nur Sie als Person, sondern die Räume selbst, also Küche, Lüftung, Sanitärbereich und Zugänge.
Wie lange das Amt dafür braucht, sagen wir Ihnen nicht. Im Netz kursieren Angaben von vier Wochen bis zu drei Monaten, und keine davon ließ sich belegen. Fragen Sie beim Ordnungsamt selbst nach, und zwar bevor Sie einen Umzugstermin zusagen, denn dieser Vorlauf bestimmt das Datum und nicht unser Kalender.
Für Sie heißt das praktisch: Der Umzugstermin ist der letzte Baustein der Planung, nicht der erste. Wir halten Ihnen einen Zeitraum frei und legen den Tag fest, sobald Sie wissen, wann Sie öffnen dürfen.
GehwegWas fest verbaut ist, was mitgeht, was verkauft wird
Ein Lokal zerfällt beim Umzug in drei Gruppen, und die Trennung entscheidet über Aufwand und Preis. Erstens das Bewegliche: Tische, Stühle, Bänke, Geschirr, Gläser, Kleinteile hinter dem Tresen. Das ist Umzugsgut wie jedes andere, es ist nur mehr davon, als man denkt.
Zweitens das Halbfeste: Tresen, Rückbuffet, Kühlschränke, Regale in der Küche, Arbeitstische aus Edelstahl. Vieles davon wurde in den Raum hineingebaut und geht nur zerlegt wieder heraus. Für das Abnehmen und Neusetzen gibt es einen eigenen Posten, Küchenzeile abnehmen und neu setzen, ab 249 €. Gas, Wasser und Strom schliesst ein Installateur an.
Drittens das Festverbaute: Zapfanlage, Abzugshaube, Kühlzelle, Fettabscheider und alles, was an Gas, Wasser, Abluft oder Starkstrom hängt. Diese Teile werden von Fachbetrieben getrennt und wieder angeschlossen. Wir tragen sie, wir stellen sie dorthin, wo der Techniker sie braucht, und wir schließen sie nicht an. Steht dessen Termin nicht, steht der Umzug, und das ist der häufigste Grund für eine Verschiebung.
Was hierbei fast immer unterschätzt wird, ist die Menge in der Küche. Ein Lokal mit vierzig Plätzen hat mehr Geschirr als eine Vierzimmerwohnung, dazu Bestand in Trockenlager und Kühlung. Rechnen Sie beim Aufmaß die Küche getrennt vom Gastraum, sonst stimmt die Schätzung nicht.
HinterzimmerKühlkette, Bestand und die Grenze unserer Arbeit
Über Lebensmittel sagen wir einen klaren Satz: Sie bleiben bei Ihnen. Ein Umzugswagen kann keine lückenlose Temperaturführung dokumentieren, und ohne diese Dokumentation ist gekühlte Ware nach dem Transport nicht mehr verkehrsfähig. Was gekühlt bleiben muss, fährt im eigenen Fahrzeug oder wird vorher abverkauft.
Praktisch heißt das für die Woche vor dem Umzug: Bestellungen herunterfahren, Tiefkühlware abbauen, Fässer und offene Gebinde einplanen. Was übrig bleibt, ist am Umzugstag ein Problem und keine Ware mehr. Und der Kühlschrank am neuen Ort sollte laufen, bevor der erste Karton ankommt, nicht danach.
Die zweite Grenze betrifft die Technik. Eine Kühlzelle wird nicht von uns getrennt, eine Zapfanlage nicht von uns gespült, eine Abzugshaube nicht von uns demontiert. Das ist keine Bequemlichkeit, sondern eine Frage der Haftung: Wer ein Gerät abbaut, das er nicht wieder in Betrieb nehmen darf, steht für den Schaden gerade, den niemand sieht. Wir sagen das vorher, damit die Fachtermine im Plan stehen und nicht im Weg.
Lager und KellerWenn aufgelöst wird statt verlegt
Nicht jeder Auszug ist ein Umzug. Löst ein Lokal sich auf, fehlt die zweite Adresse, und jedes Stück braucht stattdessen eine Entscheidung: verkaufen, einlagern oder wegfahren. Unser Anteil daran ist der handwerkliche, und er ist größer, als die Suchergebnisse zu diesem Stichwort vermuten lassen: Dort stehen fast nur Entrümpler und Aufkäufer, keine einzige Umzugsfirma.
Drei Handgriffe bleiben damit bei uns. Der erste heißt Ausräumen, gerechnet je Kubikmeter und kostet ab 39 €. Der zweite ist die Fahrt zur Annahmestelle, in der Liste Aussortiertes wegfahren, nach Aufwand für ab 15 € je Stunde. Der dritte ist das Lager für alles, was nicht sofort weg soll.
Was noch Wert hat und einen Käufer sucht, stellen wir nicht an die Straße, sondern ins Lager, bis der Käufer kommt. Lagerraum mit 20 m³ kostet ab 25 € am Tag, dazu Fahrt ins Lager oder aus dem Lager heraus mit ab 89 € je Fahrt. Gastronomietechnik verliert im Regen an einem Wochenende mehr Wert als eine Woche Lagermiete kostet.
Was wir nicht anbieten: Ankauf, Wertermittlung und Entsorgungsnachweise über den Transport hinaus. Wer sein Inventar verkaufen will, braucht dafür einen Händler, und wer eine besenreine Fläche mit vollständiger Entsorgung braucht, ist bei einem Entrümpelungsbetrieb besser aufgehoben. Wir sagen Ihnen beim Aufmaß, welcher Teil zu uns gehört und welcher nicht.
ÜbergabeDer Tag selbst, an einer Geschäftsstraße
Ein Lokal liegt im Erdgeschoss eines Wohnhauses, oft an einer Straße mit Bus, Lieferverkehr und Anwohnern, die um sieben Uhr noch schlafen. Daraus ergibt sich der Ablauf fast von selbst.
- Fläche vor der Tür sichern. Schilder an der alten und der neuen Anschrift kostet ab 89 €; die Mindestgebühr des Bezirks liegt bei 21,00 Euro, und der Bezirk rechnet für den Antrag mit rund vier Wochen.
- Fachtermine zuerst legen: Gas, Wasser, Abluft, Kälte. Alles Weitere hängt daran.
- Am Vortag Gläser, Geschirr und Kleinteile packen. Das ist die Menge, die den Tag sonst zerlegt.
- Am Umzugstag zuerst den Gastraum leeren, weil er den Platz für den Küchenabbau liefert.
- Küche und Tresen zerlegt verladen, jedes Teil beschriftet, Schrauben am Teil.
- Am Zielort in umgekehrter Reihenfolge: erst Küche und Tresen, damit der Fachbetrieb anschließen kann, dann Gastraum.
- Rundgang durch beide Räume, bevor der Wagen fährt. In der alten Fläche zählt, was der Vermieter zurückverlangt.